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Geschrieben von: Bernd Westbeld
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Dienstag, den 10. Februar 2009 um 12:12 Uhr |
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Gültig ab 1.7.2005 (lt. Beschluss der Mitgl.-Versammlung am 5.3.2005) |
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Beitragsart |
pro Halbjahr
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| 3.1 |
Kinder/Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr |
€ 30,--
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| 3.2 |
Erwachsene ab 18. Lebensjahr |
€ 48,--
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| 3.3 |
Familienbeitrag |
€ 66,--
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| 3.4 |
Ehrenmitglieder / Ehrenvorsitzende |
beitragsfrei |
| 3.5 |
Über Beitragsermäßigungen (z.B. Sozial Schwache, Alleinerziehende ) entscheidet einzelfallbezogen und ohne Präjudiz auf Vorschlag der Geschäftsstelle der Vorstand mit einfacher Mehrheit. |
| 3.6 |
Arbeitslose, Azubis, Erwachsene in Ausbildung, Studenten, Schwerbe-hinderte ab 50% und Wehr- u. Zivildienstleistende erhalten nur auf Antrag 50% Ermäßigung --> max. jedoch bis zur Höhe des Normalbeitrages für Kinder/Jugendliche bis 18 Jahren. Alters-Rentner ab dem 65. Lebensjahr erhalten automatisch eine Ermäßigung bis zur Höhe des Normalbeitrages für Kinder/Jugendliche, Einzelfallreglung nach Punkt 3.6 ist möglich.
Der entsprechende Nachweis ist jeweils bis spätestens 4 Wochen vor dem 30.6 und 31.12. des Beitragsjahres zu erbringen. Liegt dieser Nachweis nicht fristgerecht vor, wird bei der nächsten Beitragserhebung der volle Beitrag erhoben.
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 18. Juli 2009 um 08:33 Uhr |