Turn- und Sportgemeinschaft Harsewinkel 1925 e.V.

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TSG Schlagzeilen

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Geschäftsordnung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Niko Große-Heilmann   
Sonntag, den 30. November 2008 um 13:49 Uhr

Geschäftsordnung der TSG von 1925 e.V. Harsewinkel

A. Allgemeines

Diese Geschäftsordnung gilt nur für den Vorstand nach § 11 Abs. 5 der Satzung und regelt die interne Arbeitsweise.

B. Verfahrensfragen

§ 1 Erlass, Änderung, Aufhebung und Bekanntmachung dieser Geschäftsordnung
(1) Der Vorstand ist berechtigt, diese Geschäftsordnung jederzeit zu ändern oder aufzuhe-ben. Eine Beteiligung anderer Organe ist nicht notwendig.
(2) Für die Beschlussfassung ist die einfache Mehrheit aller satzungsgem. berufenen Vor-standsmitglieder gem. § 9 Abs. der Satzung erforderlich. Stimmenthaltungen sind als Nein-Stimmen zu werten. Nicht anwesende Vorstandsmitglieder können binnen 10 Tagen nach der Vorstandssitzung ihre Stimme schriftlich abgeben.
(3) Zu ihrer Wirksamkeit muss die Geschäftsordnung allen Vorstandsmitgliedern schriftlich bekannt gegeben werden.

C. Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung
Es gilt der Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung, d.h., alle Vorstandsmitglieder wirken gemeinsam an allen Geschäftsführungsmaßnahmen durch Beschlussfassung mit.
§ 2 Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung
(1) Unbeschadet des unter Punkt C. definierten Grundsatzes beschließt der Vorstand intern eine Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung für alle Mitglieder der gem. § 9 der Satzung gewählten Vorstandsmitglieder.
(2) Die genaue Tätigkeit für jedes Vorstandsmitglied ergibt sich aus den mit "Aufgaben- und Kompetenzverteilung der TSG von 1925 e.V. Harsewinkel - Stand 1.11.2000 " überschriebenen Stellenbeschreibungen, die vom jeweiligen Vorstandsmitglied mit seiner Unterschrift akzeptiert wurde.
(3) Die Stellenbeschreibungen sind unverzichtbarer Bestandteil dieser Geschäftsordnung und werden entsprechend als Anlage zur Geschäftsordnung genommen.
§ 3 Gesamtverantwortung
(1) Unbeschadet der internen Aufgabenverteilung nach § 2 dieser Ordnung ist der Vorstand insgesamt für alle Entscheidungen verantwortlich.

D. Vertretung der Vorstandsmitglieder im Verhinderungsfall

§ 4 Vertretung nach § 26 BGB
(1) Gem. § 11 der Satzung bilden der 1. und der 2. Vorsitzende gemeinsam den geschäfts-führenden Vorstand, die den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
(2) Im Innenverhältnis darf der 2. Vorsitzende von seiner Vertretungsmacht nur dann Gebrauch machen, wenn der 1. Vorsitzende tatsächlich oder rechtlich verhindert ist. (§ 11 Abs. der Satzung)
(3) Im Außenverhältnis ist die Vertretungshandlung auch dann gültig, wenn ein Verhinderungsfall nicht vorgelegen hatte. ( § 11 Abs. 3 der Satzung )
§ 5 Geschäftsplanmäßige Vertretung
(1) Unabhängig von § 26 BGB kann es vorkommen, dass ein Vorstandsmitglied die internen Aufgaben der Geschäftsführung aufgrund von Abwesenheit, Krankheit etc. nicht wahrnehmen kann.
(2) Die Vertretung verhinderter Vorstandsmitglieder regelt die in § 2 Abs.2 dieser Ordnung beschriebene "Aufgaben- und Kompetenzverteilung". Im Einzelfall kann der Vertreter aber auch Aufgaben auf andere Vorstandsmitglieder delegieren, sofern entsprechende Sach- und Fachkenntnis vorhanden ist.
(3) Der Vertretungsfall ist der Geschäftsstelle unter Angabe des Zeitraums bekannt u geben.

E. Vorstandssitzungen

§ 6 Einberufung
(1) Vorstandssitzungen finden jeweils am 2. Mittwoch jeden Monats im Clubheim der TSG am Moddenbachstadion statt. Es erfolgt keine besondere Einladung, eine Tagesordnung wird erst in der Vorstandssitzung vorgelegt.
(2) Außerordentliche Vorstandssitzungen werden vom 1. Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter schriftlich unter Vorlage der Tagesordnung einberufen unter Wahrung einer Ladungsfrist von 5 Tagen; auf die Ladungsfrist kann in dringenden Fällen verzichtet werden.
(3) Eine außerordentliche Vorstandssitzung hat auch dann stattzufinden, wenn die Vorstandsmitglieder mit einfacher Mehrheit dieses beschließen
§ 7 Ablauf der Sitzungen
(1) Die Sitzungen werden vom 1. Vorsitzenden geleitet. Im übrigen gelten die vereinbarten Vertretungsregelungen.
(2) Die Vorstandssitzungen sind nicht öffentlich. Bei Bedarf können zu einzelnen Tagesordnungspunkten weitere Personen geladen werden.
(3) Die Sitzungen, deren Verlauf, die Diskussionen und die Ergebnisse sind vertraulich und dürfen von den Vorstandsmitgliedern ohne Abstimmung im Vorstand nicht gegenüber Dritten verwendet werden.
(4) An Beratungen und Entscheidungen über Beschlussgegenstände, an denen ein Vorstandsmitglied oder ein Angehöriger direkt oder indirekt betroffen ist, dürfen diese nicht teilnehmen. Die Betroffenen haben bei Kenntnis der Sachlage dieses dem 1. Vorsitzenden unaufgefordert mitzuteilen. Im Zweifel entscheidet der 1. Vorsitzende.
§ 8 Beschlussfassung
(1) Alle Vorstandsmitglieder haben Sitz und Stimme
(2) Die Stimmabgabe erfolgt stets offen per Handzeichen.
(3) Der Vorstand entscheidet gem. §12 Abs. 2 der Satzung mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Stimmenthaltungen werden als Nein-Stimmen gewertet.
§ 9 Protokoll
(1) Über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse der Sitzung ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen.
(2) Das Protokoll ist vom 1. Vorsitzenden und vom Protokollführer, i.d.R. dem Schriftwart, zu unterzeichnen.
(3) Jedes Vorstandsmitglied erhält eine Protokollabschrift der Sitzung, die vertraulich zu behandeln ist und nicht an Dritte weitergegeben werden darf.

F. Zusammenarbeit mit anderen Organen und Ausschüssen

§ 10 Ausschüsse
(1) Der Vorstand kann zur Aufgabenerledigung gem. § 10 der Satzung Ausschüsse berufen.
(2) Die Berufung erfolgt nach Bedarf uns ist nicht an Inhalte und Aufgabenstellungen gebunden. Der Vorstand entscheidet insofern nach freiem Ermessen.
(3) Die Ausschüsse haben keine vergleichbare Entscheidungsbefugnis gem. Satzung. Sie dienen nur der Beratung und Meinungsbildung für den Vorstand und bereiten Entscheidungen vor. Sie können für den Vorstand Beschlussvorlagen vorbereiten und einbringen.

G. Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2001 in Kraft

Harsewinkel, den 8. November 2000

Vorstand der TSG von 1925 e.V. Harsewinkel
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 25. Mai 2009 um 22:16 Uhr
 
 
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