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Geschrieben von: Niko Große-Heilmann
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Sonntag, den 30. November 2008 um 13:52 Uhr |
I. Präambel Zur Anerkennung hervorragender Leistungen und besonderer Verdienste in der Sportausübung und bei Wahrnehmung von Ehrenämtern für die TSG von 1925 e.V. Harsewinkel können vom Vorstand im Rahmen nachstehend aufgeführter Ehrungsrichtlinien Ehrenauszeichnungen vergeben werden. II. Ehrungsrichtlinien Die Ehrungen werden in den Jahreshauptversammlung oder bei besonderen Veranstaltungen des Vereins ausgesprochen. Mit den Ehrungen können Mitglieder ausgezeichnet werden, die sich überragende Verdienste im und um den Sport mit der TSG Harsewinkel erworben haben: | a) | in der aktiven Sportausübung und/oder langjährige Verdienste um die Aufrechterhaltung des Sportbetriebes | | b) | in wenigstens 10 jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit im Vorstand bzw. vergleichbarer Tätigkeit in der Führung einer Sportabteilung, wobei für die Ehrung zum Ehrenvorsitzenden die mindestens 10 jährige Ausübung des Ehrenamtes als 1. Vorsitzender des Gesamtvereins erforderlich ist. | In begründeten Ausnahmefällen kann auch eine Ehrung erfolgen, wenn die besonderen Gesamtumstände dieses zulassen ( z.B. langjährige Mitgliedschaft ) III. Ehrungsstufen | a) | Vereinsnadel | | b) | Vereinsnadel mit Kranz in silber oder gold | | c) | Ehrenmitgliedschaft ( lt. § 4 der Satzung); Ehrenmitglieder sind ab dem Zeitpunkt der Ehrung beitragsfrei gestellt. | | d) | Ehrenvorsitzende(r) - beitragsfrei - | Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder bílden den Ehrenrat des Vereins, der vom Vorstand angerufen werden kann. wenn es um besondere Repräsentationen geht. Ehrenvorsitzende haben Sitz- und Stimmrecht im Beirat gem. § 13 Abs. 1-3 der Satzung; sie sind beitragsfrei gestellt. IV. Verfahren
| 1) | Die Auszeichnungen werden namens der TSG Harsewinkel verliehen. | | 2) | Vorschlagsberechtigt sind: a) der geschäftsführende Vorstand der TSG von 1925 e.v. Harsewinkel b) die Vorsitzenden der jeweiligen Fachsportabteilungen c) der Jugendausschuß | | 3) | Die Vorschläge sind dem Vorstand bis spätestens Ende eines Geschäftsjahres vorzulegen, damit rechtzeitig ein Auswahlausschuß noch vor der nächsten Jahreshauptversammlung seine Wahl treffen kann. | | 4) | Der geschäftsführende Vorstand richtet fallweise einen Auswahlausschuß ein, dem mindestens 3 Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes und 4 Vorsitzende der jeweiligen Fachsportabteilungen angehören müssen. | | 5) | Der Auswahlausschuß hat die Aufgabe, die Vorschläge zu prüfen und zu entscheiden, welche Ehrungsart in Frage kommt; bei der Entscheidung genügt die einfache Stimmenmehrheit. | | 6) | Die Ehrungen nimmt der 1.Vorsitzende oder in seinem Namen ein weiteres Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes vor. | V. Schlußbemerkung Die Ehrenordnung der TSG Harsewinkel von 1925 e.V. ist vom geschäftsführenden Vorstand erlassen und in der Jahreshauptversammlung am 11.3.1994 verabschiedet worden.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 25. Mai 2009 um 22:15 Uhr |