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- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 30. August 2012 13:49
- Geschrieben von K.H.Wittenbrink
Auf der Jahreshauptversammlung am 18.03.2011 wurde eine ab 01.07.2011 gültige Beitragsanpassung, eine Neuschaffung der Beitragsgruppe "Passive" und die Möglichkeit zur Erhebung eines abteilungsbezogenen Zusatzbeitrages beschlossen.
Einzelheiten regelt die neue Beitragsordnung, gültig ab 01.07.2011.
Hinweise zur Mitgliedschaft und zum Download des Aufnahmeantrages hier:
http://www.tsg-harsewinkel.de/der-verein/mitgliedschaft.html
| Gültig ab 1.7.2011 (lt. Beschluss der Mitgl.-Versammlung am 18.03.2011 | ||
|---|---|---|
| Beitragsart |
pro Halbjahr
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| 3.1 | Kinder/Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr |
€ 36,--
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| 3.2 | Erwachsene ab 18. Lebensjahr |
€ 66,--
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| 3.3 | Familienbeitrag |
€ 99,--
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| 3.4 | passive Mitglieder | € 20,-- |
| 3.5 | Ehrenmitglieder / Ehrenvorsitzende | beitragsfrei |
| 3.6 | Über Beitragsermäßigungen (z.B. Sozial Schwache, Alleinerziehende ) entscheidet einzelfallbezogen und ohne Präjudiz auf Vorschlag der Geschäftsstelle der Vorstand mit einfacher Mehrheit. |
| 3.7 | Arbeitslose, Azubis, Erwachsene in Ausbildung, Studenten, Schwerbe-hinderte ab 50% und Wehr- u. Zivildienstleistende erhalten nur auf Antrag 50% Ermäßigung --> max. jedoch bis zur Höhe des Normalbeitrages für Kinder/Jugendliche bis 18 Jahren. Alters-Rentner ab dem 65. Lebensjahr erhalten automatisch eine Ermäßigung bis zur Höhe des Normalbeitrages für Kinder/Jugendliche, Einzelfallreglung nach Punkt 3.6 ist möglich. Der entsprechende Nachweis ist jeweils bis spätestens 4 Wochen vor dem 30.6 und 31.12. des Beitragsjahres zu erbringen. Liegt dieser Nachweis nicht fristgerecht vor, wird bei der nächsten Beitragserhebung der volle Beitrag erhoben.
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